
Newsroom
Readspeaker
Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut: Anträge können bis zum 31. März gestellt werden
Als Folge des russischen Angriffskrieges stiegen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Wie berichtet stellt das Land NRW deshalb für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Stadt Mönchengladbach wurden sogenannte „Billigkeitsmittel“ in Höhe von 3,3 Millionen Euro zugewiesen. Die Stadt leitet das Geld an Leistungserbringer der sozialen Infrastruktur weiter. Große und kleine Anbieter, auch ehrenamtlich tätige Personen, Initiativen und Vereine können bis zum 31. März 2023 finanzielle Unterstützung beantragen.
Zur sozialen Infrastruktur rechnet das Land neben den offiziellen Beratungsstellen zum Beispiel auch Kälte-/Wärmebusse, Schutzräume, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke. Nach aktuellen Vorgaben müssen die Mittel in 2023 Verwendung finden und sollen den Kostensteigerungen von Inflation und Energiepreissteigerung entgegentreten sowie gestiegene Nachfrage abdecken.
Weitere Informationen zum Stärkungspakt Gemeinsam gegen Armut sind auf der Webseite des Landes unter https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw zu finden.
Rückfragen und Anträge unter Beifügung des Antragsformulars des Landes (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_bedarfsabfrage_anmeldung.pdf) können gerichtet werden an: Gemeinsam-gegen-Armut@moenchengladbach.de.
Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut: Anträge können bis zum 31. März gestellt werden
Als Folge des russischen Angriffskrieges stiegen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Wie berichtet stellt das Land NRW deshalb für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Stadt Mönchengladbach wurden sogenannte „Billigkeitsmittel“ in Höhe von 3,3 Millionen Euro zugewiesen. Die Stadt leitet das Geld an Leistungserbringer der sozialen Infrastruktur weiter. Große und kleine Anbieter, auch ehrenamtlich tätige Personen, Initiativen und Vereine können bis zum 31. März 2023 finanzielle Unterstützung beantragen.
Zur sozialen Infrastruktur rechnet das Land neben den offiziellen Beratungsstellen zum Beispiel auch Kälte-/Wärmebusse, Schutzräume, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke. Nach aktuellen Vorgaben müssen die Mittel in 2023 Verwendung finden und sollen den Kostensteigerungen von Inflation und Energiepreissteigerung entgegentreten sowie gestiegene Nachfrage abdecken.
Weitere Informationen zum Stärkungspakt Gemeinsam gegen Armut sind auf der Webseite des Landes unter https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw zu finden.
Rückfragen und Anträge unter Beifügung des Antragsformulars des Landes (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_bedarfsabfrage_anmeldung.pdf) können gerichtet werden an: Gemeinsam-gegen-Armut@moenchengladbach.de.