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Stadt Mönchengladbach arbeitet mit Hochdruck an Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle zukünftigen Erstklässler*innen

Mit Blick auf den ab 2026 stufenweise wirksam werdenden Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz bereitet sich die Stadt Mönchengladbach intensiv darauf vor, jedem Kind mit Anspruch einen Platz anbieten zu können.

Steigender Bedarf erfordert neue Strukturen

Für das Schuljahr 2026/27 rechnet die Stadt aufgrund der im gerade laufenden Anmeldeverfahren ermittelten Interessensabfragen mit rund 2.000 bis 2.100 benötigten Betreuungsplätzen für Einschulungskinder. Insgesamt stehen im nächsten Sommer etwa 1.380 freie Plätze zur Verfügung – allerdings nicht immer dort, wo der Bedarf am größten ist. Das bedeutet: Bis zu 720 zusätzliche Plätze müssen geschaffen werden, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Dabei hat die Stadt neben der Erfüllung des Rechtsanspruchs noch ein klares Ziel formuliert, sagt die Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport Christiane Schüßler: „Kinder, die sich zum kommenden Schuljahr in den zweiten, dritten und vierten Klassen befinden und schon einen OGS-Platz haben, werden diesen behalten. Es wird kein Platz zu Gunsten eines Platzes mit Rechtsanspruch „geräumt“.“

Um dem Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung gerecht zu werden, hat die Stadt sich klar für die Umsetzung in OGS entschieden. Dies wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt aufgebaut und wird damit einheitlich an den Schulen im Rahmen der ministeriellen Erlässe umgesetzt. Andere Formen laufen somit als staatlich kofinanzierte Angebote perspektivisch aus.

Neue Verfahren und flexible Nutzung von Räumen

Um dies zu erreichen, setzt die Stadt auf individuelle Lösungen an den Schulen zur Schaffung der Betreuungsplätze. Jeder Schulstandort wird einzeln betrachtet, gemeinsam mit Schulleitungen und Trägern werden flexible Lösungen entwickelt. Unterrichts- und Betreuungsräume sollen künftig multifunktional genutzt werden; offene und teiloffene Konzepte ersetzen das bis dahin starre Gruppensystem.

Auch bei der Verpflegung sind Übergangslösungen vorgesehen – das Ziel bleibt jedoch eine vollständige Warmverpflegung an allen Standorten.

„Ja, erst einmal wird es darum gehen, die Anzahl an Plätzen zu bekommen, die nötig sind“, beschreibt Schüßler das herausfordernde Verfahren. „Dabei sind wir uns im Klaren darüber, dass dies für viele Schulen und Schulgemeinden in den kommenden Schuljahren relativ schnell größere Veränderungen mit sich bringt. Doch letztlich zahlt dies auf ein einheitliches System ein, bei dem es nach der Einrichtung der entsprechenden Plätze und deren Vergabe auch um eine qualitative Weiterentwicklung gehen wird.“

Zentrales Anmeldeverfahren

Künftig erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze zentral durch den Fachbereich Schule und Sport, im Einvernehmen mit Schulleitungen und Trägern.

Finanzielle und organisatorische Weichenstellung

Die Stadt stellt Mittel für die Herrichtung von Unterrichtsräumen bereit, die für offene oder teiloffene Konzepte erforderlich sind. Außerdem werden bis zu einer Evaluation des Piloten Anfang 2027 an den fünf Pilotschulen Mittel für fünf weitere Rhythmisierte Ganztagsklassen eingeplant.

Mit dem im Rat beschlossenen neuen Kooperationsvertrag erhält jeder OGS-Träger künftig eine Förderung für jedes tatsächlich betreute Kind. Damit reagiert die Stadt auf die strukturellen Veränderungen und sorgt für Planungssicherheit bei den Trägern.

Die nächsten Schritte

Für die Schulen erfolgen nun Planungsgespräche. Ab Ende Januar 2026 erhalten die Eltern die Aufnahmebescheide für die jeweilige Grundschule – direkt daran anschließend können die Kinder verbindlich zur OGS angemeldet werden. Hierzu wird es ein gesondertes Verfahren geben, in das die Schulen eng eingebunden sind, sodass die Eltern Unterstützung erhalten. Dies wird aktuell über den Schulträger geplant. Dieser Prozess wird mit entsprechenden Informationsmaterialien für Schule, Träger und Eltern begleitet.

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Die Pressestelle erreichen Sie unter
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