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Am Donnerstag, 27. November, ist im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung der neue Inklusionsbericht 2025 für Mönchengladbach vorgestellt worden. Der umfangreiche Bericht beschreibt die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung und benennt zentrale Handlungsfelder. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung der Zahl anspruchsberechtigter Menschen, der Ausbau barrierefreier Kommunikationstechniken und der Abbau baulicher Barrieren als Voraussetzungen für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.
Nach den aktuellen Daten leben Ende 2024 in Mönchengladbach fast 42.000 (41.791) schwerbehinderte Menschen. Zehn Jahre zuvor waren es etwa 35.000 (34.990). Damit ist die Zahl der anspruchsberechtigten Personen deutlich gestiegen. Knapp jede zweite schwerbehinderte Person in Mönchengladbach lebt mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen. Für diese Menschen sind barrierefreie Angebote im öffentlichen Nahverkehr, bei Arztbesuchen, am Arbeitsplatz und im Wohnumfeld besonders wichtig. Gleichzeitig zeigt die Altersstatistik, dass nicht nur Senior*innen betroffen sind. Mehr als 30.000 (30.786) Menschen mit anerkannter Behinderung zwischen sieben und 64 Jahren verdeutlichen, dass Inklusion auch Kinder, Jugendliche und Erwerbstätige erreichen muss.
Der Bericht macht deutlich, dass Barrierefreiheit immer auch gute Information und funktionierende Kommunikation braucht. Grundlage sind unter anderem die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die städtische Homepage wurde an die Anforderungen der BITV 2.0 angepasst. Ein Assistenzwerkzeug ermöglicht individuelle Einstellungen etwa zu Schriftgröße, Kontrast oder Vorlesefunktion. Wichtige Inhalte stehen zusätzlich in Leichter Sprache, Einfacher Sprache und in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Nutzer*innen können technische Barrieren online melden und direkt Kontakt zur Inklusionsbeauftragten sowie zu Beschwerdestellen aufnehmen.
Neben der Verwaltung rücken auch private Anbieter*innen stärker in die Verantwortung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das den European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt, verpflichtet bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Handel, im Personenverkehr oder bei digitalen Angeboten zur Barrierefreiheit.
Der Bericht 2025 unterstreicht Inklusion als dauerhafte Querschnittsaufgabe. Die Entwicklung der Anspruchsberechtigten, der Ausbau barrierefreier Kommunikation und die kontinuierliche Überprüfung von Bauvorhaben sollen dazu beitragen, dass Menschen mit und ohne Behinderung in Mönchengladbach möglichst selbstbestimmt leben, lernen, arbeiten und ihre Stadt mitgestalten können.
Der aktuelle Inklusionsbericht kann hier abgerufen werden.
Er ist dieser Meldung auch als PDF-Datei angefügt.