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Die Wahlvorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl in Mönchengladbach laufen auf Hochtouren und sind im Zeitplan.
Wer ist wahlberechtigt?
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Am 12. Januar wurde das Wählerverzeichnis mit allen Wahlberechtigten, die an diesem Tag in Mönchengladbach gemeldet waren, erstellt. Danach können rund 181.000 Bürgerinnen und Bürger an der Bundestagswahl teilnehmen.
Können Auslandsdeutsche an der Wahl teilnehmen?
Deutsche, die im Ausland wohnen und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen bis zum 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl) einen Antrag bei der Gemeinde stellen, wo sie vor dem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Die Anträge können per E-Mail an wahlen@moenchengladbach.de geschickt werden.
Wo wähle ich, wenn ich umgezogen bin?
Wer sich vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025 neu in Mönchengladbach anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts aufgenommen. Wer keinen Antrag stellt, bleibt an seinem alten Wohnort wahlberechtigt. Wer in diesem Zeitraum innerhalb von Mönchengladbach umzieht oder sich nach dem 02.02.2025 ummeldet, bleibt im Wählerverzeichnis des alten Wahlbezirkes und wählt dort, entweder vor Ort oder per Briefwahl.
Wo und wann kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?
Vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 kann das Wählerverzeichnis im Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, eingesehen werden. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17.01.2025 versandt. Wahlberechtigte müssen ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl), erhalten. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend per Mail an die Wahlbehörde unter wahlen@moenchengladbach.de wenden.
Wie und ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte oder kann, hat wieder die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Das ist ab sofort bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr möglich.
Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 07.02.2025. Dies ist erst zu diesem Zeitpunkt möglich, weil am 30.01.2025 Landes- und Bundeswahlausschuss über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen entscheidet. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden.
Wann sind die Wahlscheinbüros geöffnet?
Die Wahlscheinbüros Vitus-Center und Rathaus Rheydt öffnen ab dem 10.02.2025 zu den nachstehenden Öffnungszeiten:
In den Wahlscheinbüros kann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis oder Reisepass auch direkt vor Ort gewählt werden.
Wann müssen die Briefwahlunterlagen in die Post?
Wer Briefwahl beantragt hat, muss den Wahlbrief so rechtzeitig in die Post geben, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Mönchengladbach eingeht. Der Versand über die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.
An den folgenden Verwaltungsgebäuden können am Wahltag (23.02.2025) Wahlbriefe in die Briefkästen eingeworfen werden:
Im Vitus-Center können die Wahlbriefe am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlscheinbüro (Eingang E, 1. OG) abgegeben werden.
Wann öffnen die Wahllokale am 23. Februar?
Am Wahltag sind die 179 Wahllokale in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis bzw. Reisepass möglich. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Die jeweiligen Wahlräume sind Online auf der städtischen Homepage abrufbar. Der Wahllokalfinder wird in Kürze veröffentlicht.