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Muster der Ehrenamtskarte


Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen

Besonderes Engagement verdient besondere Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusammen mit einigen Kommunen die Ehrenamtskarte eingeführt.

Die Ehrenamtskarte drückt die Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen. An der Einführung der Karte beteiligen sich bislang 11 Kommunen und Kreise.

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 19. November 2008 den Weg für eine Beteiligung der Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger frei gemacht.

Mit der Vergabe der Karte ist auch ein praktischer Nutzen für die ehrenamtlich Tätigen verbunden. Sie ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes. Sowohl die teilnehmenden Kommunen als auch das Land NRW bieten bereits jetzt eine Fülle von Vergünstigungen und das Angebot wird stetig ausgebaut.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Wer die Ehrenamtskarte erhalten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Das durchschnittliche wöchentliche Engagement muss mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z.B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten) betragen.
  • Sie müssen seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich tätig sein
  • Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über einen Ersatz entstandener Kosten hinausgehen
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Mönchengladbach erbracht werden.

Bewerbungen für die Ehrenamtskarte können ab sofort an das Büro des Oberbürgermeisters oder das Freiwilligen Zentrum Mönchengladbach (Kontakte siehe weiter unten) gestellt werden. Hierbei sind bitte die im Antrag angegebenen, unterschiedlichen Öffnungszeiten zu beachten.

Das entsprechende Formular finden Sie am Ende dieser Seite unter Formulare und Broschüren.

Welche Vergünstigungen ergeben sich aus der Ehrenamtskarte?

Eine Liste der Vergünstigungen, die in Mönchengladbach gewährt werden, finden Sie ebenfalls am Ende dieser Seite als PDF-Datei unter Formulare und Broschüren.

Eine Liste der Vergünstigungen des Landes Nordrhein-Westfalen und die der teilnehmenden Kommunen finden Sie unter http://www.ehrensache.nrw.de/ .

 

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Notwendige Unterlagen: 

Gemeinsamer Antrag der Stadt Mönchengladbach und des Freiwilligenzentrums Mönchengladbach " Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" (siehe unter Formulare und Broschüren).

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Rechtliche Grundlagen:

Beschluss des Rates vom 19. November 2008

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Gebühren: 

Keine

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Ihre Ansprechpartner/innen:  

[Büro des Oberbürgermeisters (I/1)]

Herr Essinger

Rathaus Abtei - Zugang nicht rollstuhlgerecht
Zimmer 14
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach

Tel.:  (0 21 61) 25 - 2512, außerhalb der Bürostunden über Anrufbeantworter
Fax:  (0 21 61) 25 - 2516
E-Mail:  buergerbuero@moenchengladbach.de

mo - mi   07.45 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, do 07.45 - 12.30 Uhr und  14.00 - 16.30 Uhr fr 07.45 - 12.30 Uhr

Ehrenamtskarten ausschließlich  mo - fr  8:00 - 12:00 Uhr



Frau Kusch

Rathaus Abtei - Zugang nicht rollstuhlgerecht
Zimmer 14
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach

Tel.:  (0 21 61) 25 - 2513 (außerhalb der Dienstzeiten über Anrufbeantworter)
Fax:  (0 21 61) 25 - 2516
E-Mail:  buergerbuero@moenchengladbach.de

mo - fr 8:00 - 12:00 Uhr



Frau Onkelbach

Freiwilligenzentrum
Friedrich-Ebert-Straße 53
41236 Mönchengladbach

Tel.:  (02166) 40207
E-Mail:  fwz-mg@caritas-mg.net

Die. u. Do. 09:00-16:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr



 
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