Voraussetzungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen ist die Antragstellung!

Alle Anträge können im Internet heruntergeladen werden.  Verfügen Sie nicht über eine solche Möglichkeit, wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Stelle:

Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) können ihre Anträge bei ihren zuständigen Sachbearbeitern im Jobcenter Mönchengladbach, Viktoriastraße  oder Mönchengladbach Rheydt, Limitenstraße, abgeben. www.jobcenter-mg.de


Bezieher von Grundsicherung (SGB XII) geben ihre Anträge bei den zuständigen Sachbearbeitern der Grundsicherung in den städtischen Verwaltungsgebäuden Rheydt, Limitenstraße und Mönchengladbach, Aachener Straße 2 ab.


Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag erledigen ihre Antragsstellung beim Sachgebiet Bildungs- und Teilhabeleistungen, der Stadtverwaltung, Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach, Zimmer 514, 515 und 516.
Das Formular Vorblatt Haushaltsgemeinschaft muss von Empfängern von Wohngeld oder Kinderzuschlag beim Erstantrag abgegeben werden.

 

Beratung und Unterstützung erhalten alle Personenkreise beim Fachbereich Soziales und Wohnen, Bildungs – und Teilhabeleistungen. Auch interessierte Anbieter von Leistungen werden hier beraten. (siehe Kontakt)

Wenn Sie nachrechnen möchten, ob Sie aufgrund ihres geringen Einkommens einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie unter nachfolgendem Link selber eine Prüfung ihres Einkommens durchführen. www.wohngeldrechner.nrw.de

Möchten Sie aufgrund eines geringen Einkommens Ihren Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen lassen, können Sie das beim Jobcenter in Mönchengladbach oder Rheydt.

Institution / Bildungspaket

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Institution ändern

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