Die Leistungen
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Leistungen.
Klicken Sie rechts auf die Leistung über die sie mehr erfahren wollen.
Für alle Leistungen gilt:
Die Leistungen müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen jeweils neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Jobcenter Mönchengladbach (Leistungsbezieher SGB II) bzw.bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen (übrige Leistungsbezieher) entgegengenommen.
Der persönliche Schulbedarf wird als Geldleistung an die Familien ausgezahlt.
Alle übrigen Leistungen werden direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet, sind also sogenannte Sachleistungen!
Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten in der Regel Schülerinnen und Schüler die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten!
Die Leistungen für die Teilnahme an Freizeiten, die Übernahme von Mitgliedsbeitägen für Sportvereine, also die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe stehen nur Personen unter 18 Jahren zu!
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfange zu Gute kommen.
Kontakt
Hans Boeker
T.: 02161 – 25 3463
Manfred Battermann
T.: 02161 – 25 3455
Weitere Informationen (Merkblätter, Anträge und Ansprechpartner) finden Sie hier.
Bildungspaket
Die Leistungen:
Klassenfahrten
Pers. Schulbedarf
Lernförderung
Schülerbeförderung
Soziale & kultur. Teilhabe
Mittagsverpflegung
Institution / Bildungspaket
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Institution ändern
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