Die Leistungen

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Leistungen.

Klicken Sie rechts auf die Leistung über die sie mehr erfahren wollen.

Für alle Leistungen gilt:

Die Leistungen müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen jeweils neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Jobcenter Mönchengladbach (Leistungsbezieher SGB II) bzw.bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen (übrige Leistungsbezieher) entgegengenommen.

Der persönliche Schulbedarf wird als Geldleistung an die Familien ausgezahlt.

Alle übrigen Leistungen werden direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet, sind also sogenannte Sachleistungen!

Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten in der Regel Schülerinnen und Schüler die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten!

Die Leistungen für die Teilnahme an Freizeiten, die Übernahme von Mitgliedsbeitägen für Sportvereine, also die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe stehen nur Personen unter 18 Jahren zu!

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfange zu Gute kommen.

Institution / Bildungspaket

Möchten Sie einen Verein oder eine Institution aus Mönchengladbach als Anbieter für das Bildungspaket in das Register aufnehmen lassen? (Cookies nötig!)

Institution ändern

Möchten Sie  eine Änderung bei einem  Verein oder einer Institution im Zusammenhang mit dem Bildungspaket melden? (Cookies nötig!)

 
nach oben
©2013 Stadt Mönchengladbach, der Oberbürgermeister
Kontakt|Übersicht|Hilfe|Impressum|Branchen
Stadtrat & VerwaltungStartseiteÜbersichtSucheHilfeBeschwerdenImpressumKontaktHilfe