Gewerbeservice im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 (kurz: EU-DLR) soll bestehende Hindernisse abbauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen.
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Was bieten wir?
Sie als Gewerbetreibender finden hier alle Serviceangebote der Stadtverwaltung, die Unternehmenslagen (Gründung, Änderungen, Beendigung) betreffen. Wir nehmen an dieser Stelle Anträge und Anzeigen, die in den Regelungsbereich der EU-Dienstrichtungsrichtlinie fallen, elektronisch entgegen.
Die Möglichkeiten der reinen elektronischen Abwicklung befinden sich noch im Aufbau. Angelegenheiten, für die solche Regelungen noch nicht existieren bedürfen unter Umständen weiterhin der Schriftform.
Weitergehende Unterstützung leistet der Einheitliche Ansprechpartner der Stadt Mönchengladbach und des Rhein-Kreises Neuss.
Service
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Zuständigkeiten und Dienstleistungen der Verwaltungen in NRW findet die Verwaltungssuchmaschine. Sie durchsucht Internetangebote von Städten und Kommunen in ganz NRW. Hier erhalten Sie gezielt Informationen wenn Sie beispielsweise
- in eine andere Stadt umziehen wollen
- spezielle Anliegen haben
- sicher sein wollen, dass es sich um Informationen aus der Verwaltung handelt
regionaler Service
Weitergehende Unterstützung leistet auch der Einheitliche Ansprechpartner der Stadt Mönchengladbach und des Rhein-Kreises Neuss.
