09.08.2012

Was wird vom Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Hilfestellung bietet ein neues Hinweisblatt des Jobcenter Mönchengladbach

Was wird von meinem Erwerbseinkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Welche Freibeträge kann ich geltend machen?

Was bleibt vom Hinzuverdienst übrig?

Häufig gestellte Fragen vieler Arbeitslosengeld II-Empfänger an das Jobcenter. Diese lassen sich jedoch auf Grund der Komplexität der Rechtsmaterie nicht mit einem Satz beantworten.

Daher hat das Jobcenter Mönchengladbach ein Hinweisblatt aufgelegt, in welchem an Hand von Beispielen die Freibetragsgrenzen erläutert sind und der Hinzuverdienst tabellarisch aufgelistet ist.

Interessierte können das Hinweisblatt beim Jobcenter unter der Rufnummer des Service-Centers 02161/9488-0

Mo.,Di.,Do. 07:45 - 16:00 Uhr

Mi. 07:45 - 14:30 Uhr

Fr. 07:45 - 14:00 Uhr

anfordern oder von der Internetseite des Jobcenter Mönchengladbach www.jobcenter-mg.de herunterladen.

 

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Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Hinweisblatt Freibeträge bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Merkblatt

 
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