Ortsrecht

Was ist Ortsrecht?

Satzungen, Ordnungen, Tarife...

Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden - hier also von der Stadt Mönchengladbach - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

Neben dem originären Ortsrecht finden Sie auch weitere Regelungen und Gesetze in der hier veröffentlichten Textsammlung, die mit dem Ortsrecht in sachlichem Zusammenhang stehen.

Eine erste Übersicht erhalten Sie in Schlagwortkatalog.

Ein wichtiger Hinweis für die Nutzer:
Die hier veröffentlichte Textsammlung ist keine amtliche Bekanntmachung. Diese erfolgt im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach. Die Fundstelle der amtlichen Bekanntmachung ist unterhalb der Überschrift der jeweiligen ortsrechtlichen Bestimmung angegeben. Eine Haftung für die Übereinstimmung des hier eingestellten Textes mit der öffentlichen Bekanntmachung sowie dafür, dass der eingestellte Text der derzeit geltende Text ist, kann nicht übernommen werden.

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