Amtsblatt Nr. 27 vom 15.11.2006

Seite 201 - 210

Inhalt

  • Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
    - Stadtbezirk Stadtmitte, zwischen Yorckstraße und Lambertsstraße, beiderseits der Viersener Straße/Stepgesstraße
  • Bebauungspläne werden rechtskräftig:
    - Ausleitung des Bebauungsplanes Nr. 46/III Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Viersener Straße, Bettrather Straße und Hermann-Piecq-Anlage
    - Bebauungsplan Nr. 656/III Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet westlich der Vitusstraße und nördlich der Hügelstraße
    - 1. Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 304/VII Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße, Mülgaustraße, Steinsstraße und Gotzweg
  • Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
    - Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet Waldnieler Straße, östlich Sternstraße
  • Widmung von Straßen: Genhahner Hött, Hampesweg, Rheydter Straße,Wüllenweberstraße,
  • Öffentliche Ausschreibungen
    Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb:
    Abteilung Hochbau
    Abteilung Gebäudemanagement
    Abteilung Straßen- und Ingenieurbau
    Abteilung Grünflächen und Friedhöfe
    Abteilung Grünunterhaltung und kommunaler Forst
  • Veröffentlichungen Dritter: Gemeinnütziger Bauverein GmbH

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