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Qualitätsentwicklung pädagogische Bereiche

Für junge Menschen verändern sich Lebens- und Problemlagen schnell. Und damit wachsen auch die Herausforderungen für und Anforderungen an die Eltern und Erziehungsberechtigten. Daher müssen die Jugendämter ihre Angebote und Konzepte ständig reflektierten und anpassen. Durch das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 01.01.2012 der § 79 a - Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - neu in das SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - eingefügt worden. Dieser verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung.

Die Stabsstelle „Qualitätsentwicklung pädagogische Bereiche“ im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist primär intern in den pädagogischen Arbeitsbereichen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie tätig und trägt - gemeinsam mit den in den einzelnen Abteilungen tätigen Fachkräften - für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit Sorge. Dabei werden die Empfehlungen, die von den Landesjugendämtern zu unterschiedlichen Themenbereichen herausgegeben werden, berücksichtigt.


Herr Meurer
Tel.: (02161) 25 - 8445
Zimmer 209

Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung

Frau Veldboer
Funktion: Leistungsentgelte, Qualitätsentwicklung
Tel.: (02161) 25 - 3375
Zimmer 209

Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung

 

Herr Cleophas
Funktion: Netzwerkkoordination Kinderschutz
Tel.: (02161) 25 - 3624
Zimmer 209

Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach

Fax: (02161) 25 - 3419