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Kinder- und Jugendschutz

 

 

Kinder- und Jugendschutz

Mit dem Begriff des Kinder- und Jugendschutzes werden Konzepte und Handlungen bezeichnet, die geeignet sind, junge Menschen im Prozess ihres Aufwachsens vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und die soziale Integration junger Menschen in die Gesellschaft unterstützen.

Der Kinder-­ und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Gefährdungen stellen u.a. der Missbrauch von Suchtmitteln, durch Medien verbreitete Inhalte und Gewalt an jungen Menschen dar.

Ziel ist es, pädagogische Angebote zu entwickeln und notwendige Maßnahmen zu treffen, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene über Gefahren und die damit verbundenen Folgen zu informieren und zu beraten, u.a. durch 

  • Planung und Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen, Seminaren, Schulungen und Informationsveranstaltungen
  • Beratung für Institutionen, Gewerbetreibende, Veranstalter, Eltern, Kinder und Jugendliche

 Es geht dabei nicht nur um ein „Fernhalten“ junger Menschen von gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handungen, sondern insbesondere auch um die Vermittlung von Werten und um die Entwicklung von Perspektiven in einem komplexen und dynamischen Umfeld. 


Es wird unterschieden zwischen gesetzlichem, erzieherischem und strukturellem Kinder- und Jugendschutz:

  • Im Aufgabenbereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes wird vor allem das Handeln von Gewerbetreibenden (Gaststätten, Veranstaltern u.a.m.) durch rechtliche Vorgaben reglementiert und kontrolliert.
  • Der Arbeitsansatz des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes umfasst die Bemühungen, junge Menschen zu befähigen, sich mit Gefährdungsmomenten auseinanderzusetzen bzw. den Gefährdungen zu widerstehen.
  • Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz bedeutet eine aktive Einwirkung auf Lebensbedingungen junger Menschen und die positive Veränderung dieser.

 

Hier finden Sie den kompletten Text des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

Hier gibt's die verständliche Broschüre als Download.

Erzieherischer Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist Primärprävention.

Es geht darum, Angebote für ALLE Kinder und Jugendlichen zu entwickeln, also für einen unbestimmten Kreis. Angebote, mit denen junge Menschen gestärkt, informiert und befähigt werden und somit Handlungskompetenzen erlangen – damit sie sich selbst vor Gefährdungen schützen können. Oft genug wird der erzieherische Kinder- und Jugendschutz aber fälschlicherweise der Intervention zugeordnet.
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden geschwächt durch viele Akteurinnen und Akteure, die gegeneinander und nicht miteinander arbeiten, sowie durch wachsende Konkurrenz im Arbeitsfeld. Ressourcen, die gebündelt werden könnten, gehen auf diese Weise verloren oder werden nicht ausreichend genutzt. Vor allem in kleinen Kommunen strampeln sich Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer vor Ort förmlich ab, um die verschiedenen Aufgaben zu erfüllen und sich gleichzeitig abzugrenzen gegen Aufgaben, die nicht in den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes einzuordnen sind.
Folgende Beobachtungen aus dem Arbeitsfeld des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verdeutlichen die Notwendigkeit einer Profilbildung:     

Die Arbeitsverdichtung in den Jugendämtern, macht es nicht möglich, kontinuierlich und bedarfsorientiert zu handeln und entsprechende Maßnahmen und Projekte zu entwickeln.     

Vorhandene Themen und Handlungsfelder im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz weiten sich aus:
a) durch technischen Fortschritt, z.B. Veränderungen in der Suchtprävention (stoffungebundene Süchte wie Spiel- und Internetsucht), Entwicklungen im Zusammenspiel Gewaltprävention/Medienkompetenz (etwa Cyber-Mobbing)

b) durch gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen, z.B. Schuldenprävention in Verbindung mit Konsum, Prävention antidemokratischen Verhaltens (etwa Neonazis, Linke, Salafisten).
    

Die Reglementierung hat durch Gesetze angesichts des öffentlichen Druckes zugenommen:

 a) 2003: Einführung neues JuSchG, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag;

b) 2007: Rauchen in der Öffentlichkeit Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre;

c) 2008: Verbot „Killerspiele“, Kennzeichnung Computerspiele;

d) 2009: Rauchverbot Gaststätten, Zigarettenautomaten mit Altersnachweis, Verschärfung Waffengesetz;

e) 2012: Bundeskinderschutzgesetz

Parallel zu den Entwicklungen im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz hat sich ein unübersichtlicher „Präventions-Markt“ kommerzieller Anbieter entwickelt. Viele freiberufliche Referentinnen und Referenten, besonders im Bereich Gewaltprävention und Medienpädagogik, sind in den Markt eingestiegen. 

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für den staatlichen Auftrag zum Schutz der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ergeben sich aus     

Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit  Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)  Recht von Kindern und Jugendlichen auf  Entfaltung ihrer Persönlichkeit,     

Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG  Staatliches Wächteramt über die Ausübung der Personensorge durch die Eltern und     

Art. 5 Abs. 2 GG  Beschränkung der Meinungsfreiheit durch  gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend.

Ebenso ist der Kinder- und Jugendschutz in Art. 6 Abs. 1 und 2 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen verankert. 

Dieser Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche aus der Verfassung wird im Hinblick auf den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf Grundlage der Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts umgesetzt.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Teil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als VIII. Buch des Sozialgesetzbuches des Bundes (SGB VIII) und fügt sich somit in die Gesamtsystematik dieses Gesetzes und seine in § 1 SGB VIII genannten grundsätzlichen Vorgaben und Prinzipien ein. In § 14 SGB VIII wird der erzieherischen Kinder- und Jugendschutz als eigenständiger Leistungsbereich definiert, der durch die Vorgaben des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG) als Ausführungsgesetz des SGB VIII in NRW weiter konkretisiert wird.

Zudem sind verschiedene Ausführungen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV) formuliert, die die tägliche Arbeit im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz prägen.

Art. 6 Abs. 1 und 2 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen:

(1) Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft.

 

(2) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten. (…)
§1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1)Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

3.Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

(2) Die Maßnahmen sollen

1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

§2 KJFöG (Grundsätze) (3) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen und ihre Familien über Risiko- und Gefährdungssituationen informieren und aufklären, zur Auseinandersetzung mit ihren Ursachen beitragen und die Fähigkeit zu selbstverantworteten Konfliktlösungen stärken. Dabei sollen auch die Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden.

§14 KJFöG (Erz. Kinder- und Jugendschutz) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
 

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz richtet sich an ALLE Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene, Mädchen und Jungen. Um den Auftrag des erzieherischen Kinder- und Jugend- schutzes wirksam umzusetzen, wird auf der Handlungsebene mit verschiedenen Akteuren gearbeitet und kooperiert. 
Dazu gehören:     

Eltern     

Erzieherinnen und Erzieher     

Lehrerinnen und Lehrer     

Freie Träger der Jugendhilfe     

Fachkräfte der Offenen Kinder-und      Jugendarbeit, der Jugendverbände und       der Jugendsozialarbeit     

Öffentlichkeit     

Bürgerinnen und Bürger     

Gewerbetreibende   

 Politik   

 Polizei   

 Fachämter wie Ordnungsamt, Gesundheitsamt     

Verwaltung     

Verbände     

Kliniken

 

Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen in ihrer Persönlichkeit zu stärken und sie zu befähigen, sich selbst vor Gefahren zu schützen. Mittels aktivierender und partizipativer Methoden sollen sie sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich, kritikfähig, entscheidungsfähig und sozialkompetent zu handeln und mit den unterschiedlichen Herausforderungen des Erwachsenwerdens umzugehen. Idealerweise ergänzen sich Befähigung und Partizipation wechselseitig, so dass sich die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als selbstwirksam erleben. 
Die Qualitätsmerkmale des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz umfassen:     

Befähigung der Kinder und Jugendlichen,  Gefährdungen zu erkennen und zu vermeiden     

Stärkung der Eltern und anderer Erziehender,

Heranwachsende vor gefährdenden Einflüssen zu schützen     

Beteiligung der Kinder und Jugendlichen     

Lebensweltorientierung   

 Zusammenarbeit und Vernetzung der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure     

niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote (gesetzliche Rahmenbedingungen, pädagogische Empfehlungen, wissenschaftliche Erkenntnisse)     

Nachhaltigkeit durch kompetenz- und ressourcenorientierte Ansätze, etwa Peer-to-Peer- Projekte     

Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen     

 

Stärkung der Verantwortung von Gesellschaft und Politik
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt und begleitet die jungen Menschen bei den zentralen Entwicklungsaufgaben des Heranwachsens.

Dazu zählen die Entwicklung     

der intellektuellen und sozialen Kompetenz,   

 des inneren Bildes von der Geschlechtszugehörigkeit,   

 selbstständiger Handlungsmuster für die  Nutzung des Konsums,   

 eines Werte- und Normsystems und

eines  ethischen und politischen Bewusstseins. 

Parteilichkeit bedeutet, sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzusetzen und gegenüber der Erwachsenenwelt zu vertreten – auch in kritischer Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen.


Diversität der Zielgruppe wird in der Beratung, der Entwicklung von Angeboten und in den Projekten zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz berücksichtigt.
Offenheit bezieht sich auf die kulturelle, weltanschauliche und politische Ungebundenheit der Angebote und Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Heranwachsende müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllen, um die Beratung zu nutzen und Angebote wahrzunehmen.


Das Prinzip der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung greift die unmittelbaren Erfahrungen der jungen Menschen mit sich und ihrem Umfeld auf. Dazu gehört es, Ressourcen und Problemlagen in die Arbeit mit einzubeziehen, die für Kinder und Jugendliche von Bedeutung sind oder sein können, sowie familiäre Hintergründe zu berücksichtigen. Partizipation erlaubt Kindern und Jugendlichen, die Angebote, deren Themen und deren Formen mitzugestalten, und soll dazu anregen, sich immer wieder einzubringen. 


Geschlechtersensibilität beruht auf dem Prinzip des Gender-Mainstreaming. Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Mädchen und jungen Frauen, Jungen und jungen Männern werden in der Beratung, der Entwicklung von Angeboten und in den Projekten zum erzieherischen Kinder-und Jugendschutz berücksichtigt.


Niederschwelligkeit: Die Beratung, die Angebote und Projekte des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes sollen für alle jungen Menschen erreichbar sein und die Angebotszeiten, Orte und Methoden ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechen.


Freiwilligkeit besagt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Beratung, die Angebote und die Projekte des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes freiwillig nutzen. Sie selbst entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Grundlage dafür ist es, eigene Bedürfnisse und Problemlagen zu erkennen sowie selbstbestimmt und individuell motiviert zu agieren. 

Komplexität und Themenvielfalt des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes erfordern Vernetzung in der Kommune, in der Region und auf Landesebene.
Über den fachlichen Austausch sind die Fachkräfte gut informiert über Veränderungen und Weiterentwicklungen in den verschiedenen Themengebieten und erforderlichen Handlungsbedarfen. Ideen und Möglichkeiten, Referentinnen- und Referentenempfehlungen und Methoden werden untereinander erörtert und so der fachliche Horizont umfassend erweitert.
Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation bei Projekten und Veranstaltungen helfen, Ressourcen zu bündeln. So entstehen Möglichkeiten im Handeln und in der Ausgestaltung. Konzepte können durch den Austausch von Fachwissen ressourcenorientiert entwickelt werden.
Vernetzung hilft den Fachkräften dabei, zunächst am Selbstverständnis zu arbeiten und eine Haltung zum Jugendschutz zu entwickeln. Eine gemeinsame Haltung stärkt und macht den Rücken frei: Die Fachkräfte erkennen: „Ich bin fachlich richtig!“ Nur mit der Festigung der eigenen Position vor Ort gelingt es, das Profil des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in der Kommune zu schärfen. Dabei scheint es essentiell, auch Grenzen zu erkennen und zu ziehen.

Die Themen und Handlungsfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind vielfältig und verändern sich. Grundsätzlich gilt es, sich an den Bedarfen und Bedürfnissen und an der Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Mädchen und Jungen zu orientieren. Bei vielen Gefährdungstatbeständen ist es vor allem wichtig, eine Haltung zu entwickeln.

Zu den wesentlichen Arbeitsschwerpunkten im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gehören unter anderem:

Medien Computer, Handy, Internet, soziale Netzwerke     

Sucht Alkohol, Nikotin, Computer, Spiel     

Gewalt (Cyber-)Mobbing, sexuelle Gewalt, körperliche Gewalt     

Ideologie Rechtsextremismus, Salafismus, Sekten     

Sexualität Aufklärung, Missbrauch     

Gesundheit Aids-Prävention, Selbststärkung, Umweltfaktoren     

Konsum Shopping, Internet, Verträge, Schulden
 

Zum Profil im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gehört:     

Zusammenarbeit mit zahlreichen Institutionen aus den Bereichen der genannten Arbeitsschwerpunkte     

konzeptioneller Austausch   

Mitwirkung auf kommunaler Ebene

 

Daneben stehen fachliche und persönliche Anforderungen. Fachkräfte im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz:   

 haben ein abgeschlossenes Studium (Diplom-Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Soziale Arbeit B.A. und Master)     

besitzen fundierte Fachkenntnisse in den  genannten Praxisfeldern des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes     

nehmen regelmäßig an Fortbildungen und  Weiterbildungen teil   

 kennen sich aus in Verwaltungsstrukturen, Politik, Trägerlandschaft und Schulsystem     

haben verlässliche Kenntnisse zu  § 11-14 SGB VIII

sind in der Lage, sich und andere professionsübergreifend zu vernetzen     

können gut koordinieren und strukturieren     

sind team- und kooperationsfähig     

sind authentisch und empathisch, vermitteln ihre Themen glaubwürdig und mit Vorbildcharakter     

sind gesellschaftlich und politisch interessiert und informiert     

sind kommunikativ und konfliktfähig   

 sind kreativ und experimentierfreudig in  Bezug auf die Weiterentwicklung des Leistungsspektrums    

sind flexibel

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

- Mitwirkung in Filmen, Theateraufführungen, öffentlichen Auftritten

- Mitwirkungen bei Tanzveranstaltungen

- Bescheinigung Arbeitsfähigkeit für Berufstätige und Auszubildenden unter 18 Jahren

 

- Kooperation mit Polizei und Ordnungsbehörden (Kontrollen) 

-Testkäufe Alkohol und Tabak

- Indizierung von jugendgefährdenden Medien

GUT ZU WISSEN

Hier der Link zur Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS)

 

hier gibt es alles Wissenswerte zum Jugendschutz, den neusten Entwicklungen, Broschüren, Fortbildungen etc. 

 

Aktuell besonders für Fachleute wichtig: 

Das AJS-Merkblatt für Fachkräfte zu  WLAN

und zum Datenschutz 

 

 

 

Am 21.3.2022  gab es eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) zum Thema Krieg in der Ukraine: Hier das Padlet 

Online-Gesprächsrunde 21.03. – Ukraine-Krieg (padlet.com)

mit vielfältigen Hinweisen von Krisenintervention bis Hinweisen für Geflüchtete. 

Hier auch das Video zur Veranstaltung

 

 

 

 

Cybergrooming online melden

Die Landesanstalt für Medien NRW bietet in Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAK NRW) bietet seit Januar 2022 eine vereinfachte Möglichkeit zur Meldung von Verdachtsfällen bei Cybergrooming an. Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und wird als Straftat geahndet. Kinder, Lehrkräfte oder Elternteile können sich über ein neues Online-Formular an ZEBRA, das Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, wenden. Nach Prüfung wird der Fall an die ZAC NRW weitergeleitet, die die Meldung annimmt und den Fall ermitteln lässt. Dabei stehen Teams von ZEBRA und der Landesanstalt für Medien NRW auf Wunsch beratend zur Seite.

Meldung von Verdachtsfällen bei Cybergrooming der Landesanstalt für Medien NRW in Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAK NRW)

PRESSEMITTEILUNG

 

Münster, 1. September 2022

 

Elternwissen Nr. 26 erschienen:

DEPRESSIONEN

 

Auch junge Menschen können starke seelische Belastungen erleben. Oft sprechen Kinder und Jugendliche jedoch nicht über ihre Sorgen und Gefühle. Nicht jede Stimmungsschwankung ist Ausdruck eines psychischen Problems, aber seelische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Krankheiten von Heranwachsenden in Deutschland. 

 

Wie können Eltern erkennen, ob ihr Kind nur vorübergehend schlechter Stimmung ist oder ob eine Depression vorliegt? Welche Anzeichen für psychische Erkrankungen gibt es? Wie laufen Diagnosestellung und Therapie ab? Und was können Eltern tun, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen?

Diese Broschüre vermittelt Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen Informationen zu Depressionen im Kindes- und Jugendalter und zeigt Hilfsmöglichkeiten und -angebote für junge Betroffene und deren Familien auf.

 

Ein Ansichtsexemplar ist kostenfrei, Einzelexemplar 0,60 Euro, 10 Expl. - 5 Euro, 25 Expl. - 12 Euro, 50 Expl. - 20 Euro, 100 Expl. - 30 Euro, Komplettpaket (Ausgabe 1‑26, soweit noch vorhanden) - 10 Euro (jeweils zzgl. Versandkosten).

Alle Ausgaben stehen kostenfrei als PDF auf www.thema-jugend.de/publikationen/elternwissen/ zur Verfügung.

 

Bestellungen an die E-Mail: info@thema-jugend.de

 

Mit der Bitte um Weiterleitung an Interessierte!

 

Herzlichen Dank und

freundliche Grüße

 

i.A. Claudia Gerstenberg

 

Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e. V.

Schillerstr. 44a

48155 Münster

 

Telefon: 0251 54027

Telefax: 0251 518609

E-Mail: info@thema-jugend.de

www.thema-jugend.de 

 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. nimmt den persönlichen Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Wir speichern Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen Pressemitteilungen zu schicken. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten ausschließlich für unsere Vereinszwecke nutzen und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weiterveräußern oder vermieten. Wenn Sie keine Pressemitteilungen mehr erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Abmeldung“ an info@thema-jugend.de.

 

Ansprechpartner/innen

Petra Rettmann
Jugendschutzbeauftragte

Verwaltungsgebäude Oberstadt 
Zimmer 532
Tel: +49(2161)25 - 3239
Fax: (0 21 61) 25 - 3419

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung


Teamleitung

Christian Schirmer
Bezirksjugendpfleger / Spielplätze, Jugendschutz, Jugendpartizipation und verbandl. Jugendarbeit

Tel.: (0 21 61) 25 - 3372
Fax: (0 21 61) 25 - 3419
Verwaltungsgebäude Oberstadt Zimmer 531 a 

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung