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Ganztag und Betreuungsangebote


Eltern sind heute auf verlässliche, dauerhafte Betreuungs- und Ganztagsangebote sowohl im Grundschulbereich als auch in den weiterführenden Schulen angewiesen, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Darüber hinaus ermöglichen Ganztagsangebote mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit für die Kinder.

Mit dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Bildung am 28. November 2023 wurden die Kriterien zur Vergabe von OGS-Plätzen angepasst, da sich im Laufe der Jahre die Betreuungsbedarfe der Familien extrem verändert und erhöht haben.

Ab dem Schuljahr 2024/25 wurde folgende "Kriterien" festgelegt:
1. Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen, unabhängig vom Stundenumfang, wenn Arbeitszeiten und Anreise in den Nachmittagsbereich (ab 13 Uhr) fallen
2. Kinder von doppelt Berufstätigen, unabhängig vom Stundenumfang, wenn Arbeitszeit und Anreise in den Nachmittagsbereich (ab 13 Uhr) fallen
3. Geschwisterkinder in der Kita oder OGS
4. Kinder, um deren wohnortnächste Schule es sich handelt.


Die Reihenfolge ist als Rangfolge zu sehen. In dieser Rangfolge sollen die Kriterien ange-wandt werden. Wenn nach einem Kriterium nicht alle Kinder einen OGS-Platz erhalten, ob-wohl sie alle Kriterien erfüllen, wird das nächste Kriterium angewendet.