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Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit in allen Erscheinungsformen fügt der Wirtschaft und unserem System der sozialen Sicherung ganz erheblichen Schaden zu. Illegale Beschäftigung verhindert u.a. die Schaffung von dringend benötigten neuen Arbeitsplätzen und gefährdet bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen erlangt die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung besondere Bedeutung. Wer Schwarzarbeit verrichtet erlangt nur möglicherweise kurzfristig persönliche Vorteile, schädigt jedoch langfristig die Allgemeinheit und sich selber, verstößt somit gegen die Grundregel der Solidarität aller Versicherten. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt.

Die Stadt Mönchengladbach unterhält daher bereits seit 1983 beim Ordnungsamt ein Sachgebiet „Bekämpfung der Schwarzarbeit“.

Eine verständliche und umfassende Antwort auf die Frage, was ist Schwarzarbeit, enthält der Gesetzestext. (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit)

Notwendige Unterlagen
Keine

Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Gebühren
Keine  

Herr Wolfs
Tel.: (0 21 61) 25 62 78

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Tel.: (0 21 61) 25 62 89

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Zimmer 9

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